Tel. 02232-42021
Die VOB/B


All unsere Kalkulationen, Angebote und Rechnungen basieren auf der Grundlage der VOB (neueste Fassung) und unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Es handelt sich um Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) (früher: Verdingungsordnung für Bauleistungen).

Der vollständige Titel des Teils B lautet:
"Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)"


Die VOB wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) geschaffen. Im DVA haben die öffentliche Hand
und Spitzenorganisationen der Bauwirtschaft an der Entwicklung der VOB/B mitgewirkt. Das Ziel war, Regeln für die Abwicklung von Bauverträgen zu schaffen, die zwischen den Interessen des Bauherrn und des Bauunternehmers einen gerechten Ausgleich herbeiführen.

Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, in Bauverträgen mit ihren Auftragnehmern die Geltung der VOB/B zu vereinbaren. Aber auch in Bauverträgen privater Auftraggeber vereinbaren die Vertragsparteien, ohne dazu verpflichtet zu sein, häufig die Geltung der VOB/B.




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